STUDIENSTIFTUNG

Elitenrekrutierung und Vergangenheitspolitik:

Die Studienstiftung des deutschen Volkes in der frühen Bundesrepublik (1948-1969)

Die Gründer der „zweiten“ Studienstiftung verfolgten bereits kurz nach Kriegsende das Ziel, mit der Begabtenförderung einen konstitutiven Beitrag zum Aufbau der zweiten deutschen Republik zu leisten. Wie ihre Vorgänger 1925 erkannten sie einen engen Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher Stabilisierung und bildungspolitischen Reformen. Doch stellte man sich 1948 nicht gänzlich in die Tradition der Vorgängerinstitution und wählte insbesondere – u.a. mit dem Verzicht auf das Kriterium der „Bedürftigkeit“ – andere Auswahlkriterien und Verfahrensformen. Diese Gleichzeitigkeit von Kontinuitäten und Brüchen ist bekanntlich symptomatisch für die frühe Bundesrepublik insgesamt und ihre akademische Welt.

Das Teilprojekt versteht sich als Beitrag zur Gesellschaftsgeschichte der deutschen Elitenbildung der Bundesrepublik, indem die Auswahl von „Begabten“ mit den vergangenheitspolitischen Bedingungen ihrer Auswahl in der Studienstiftung rückgekoppelt wird. Es soll die vergangenheitspolitischen Nachwirkungen und Verwandlungsprozesse für die Studienstiftung als nichtstaatlicher Scharnierfunktion zwischen Staat, Wissenschaft und Gesellschaft untersuchen. Über personenbezogene Untersuchungen hinaus soll das Spannungsverhältnis von Meritokratie, Herkunft und Habitus im akademischen Kontext durch die NS-Nachwirkungen besonders perspektiviert werden, um ein genaueres Verständnis der Rolle akademischer Organisationskulturen für die Elitenbildung zu gewinnen.

Das Projekt wird zusammen mit einer weiteren Studie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Weitere Informationen zum Gesamtprojekt finden Sie auf den Seiten der Universität zu Köln.

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