ENTZIEHUNG VON DOKTORTITELN IM NS

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Ausstellung in der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

„[…] des Tragens eines deutschen akademischen Grades unwürdig.“

Die Entziehung von Doktortiteln an der Georg-August-Universität Göttingen im „Dritten Reich“.

Einige Wissenschaftler und Wissenschafterinnen verloren wegen ihrer politischen Überzeugungen oder ihrer jüdischen Religionszugehörigkeit ab April 1933 nicht nur ihre Universitätsanstellungen, sondern auch ihre akademischen Titel, wenn Sie aufgrund der Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes emigrierten. Zudem führte die verschärfte Strafgesetzgebung im „Dritten Reich“ dazu, daß Urteile häufig mit dem „Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte“ einhergingen. Dies bedeutete für verurteilte Promovierte, daß die Universitäten ihnen ihre Titel wieder entzogen.

Selbst emigrierte Nobelpreisträger traf in Göttingen dieser bürokratische Akt. Deren wissenschaftliches Renommee war jedoch zumeist auch im Ausland ausreichend bekannt – härter traf der Entzug jene, die sich im Ausland eine völlig neue Existenz aufbauen mussten oder sich gar in der NS-Gesellschaft vielfältigen Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt sahen.

Auch nach 1945 zog die Universität eine Linie zwischen jenen, mit deren Ansehen sie sich in Zukunft wieder schmücken wollte (z. B. Max Born und James Franck) und jenen, die etwa aufgrund des § 175 in die Mühlen der NS-Justiz geraten waren. Mit der Ausstellung erklärte das Präsidium der Georg-August-Universität die Entziehung der Titel für nichtig und Teil des NS-Unrechts.

Download des Ausstellungskataloges auf den Seiten der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

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